Wasser Siegel 200px

Mit unserer Hygienegarantie sind Sie auf der sicheren Seite

0014 Uwe Armatur

Unsere Mitarbeiter kennen die kritischen Punkte aller Anlagen und beraten Sie kompetent

Service nach Maß mit Hygienegarantie

Normgerechte Leistungen nach DIN 19643-1

Mit den steigenden Anforderungen an die Wasserqualität durch neue Normen und Gesetze sind auch unsere Serviceleistungen kontinuierlich ausgebaut und verbessert worden. Unser Angebot umfasst vielfältige Leistungen rund um die Wasseraufbereitung, die alle streng nach DIN 19643 bzw. nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) durchgeführt werden (>>> Leistungsüberblick). Nach erfolgter Reinigung und Desinfektion gewähren wir eine Hygienegarantie für die Einhaltung der mikrobiologischen Parameter gemäß DIN 19643-1.

Kompetente Beratung

Selbstverständlich beraten wir unsere Kunden von Beginn an umfassend. Bei Fragen zur Technik und Organisation der Wasseraufbereitung werden entweder von uns Lösungen vorgeschlagen oder aber gemeinsam mit dem Kunden erarbeitet. Die Beratung bezieht sich außerdem auf Fragen zu den Vorschriften, Verantwortlichkeiten und Normen sowie auf betriebskostenrelevante Aspekte der Wasseraufbereitung.

Kosteneffizienz durch perfekte Planung

Eine gemeinsame Terminplanung im Vorfeld der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen hilft, Kosten einzusparen. Bei rechtzeitiger Anfrage erstellen wir Angebote, in denen die Fahrtkosten entfallen. Auch durch Nachtarbeit entstehen dann keine Mehrkosten. Außerdem können durch eine vorausschauende Terminplanung Betriebsunterbrechungen vermieden werden.

Sicherheit durch wirksamen Schutz

Von der Grunddesinfektion bei Inbetriebnahme über Notfallmaßnahmen bis hin zur regelmäßigen Sicherstellung hochwertiger Wasserqualität erledigen wir alle Aufgaben kompetent und zuverlässig. Wichtig ist dabei die Kenntnis der rechtlichen Hintergründe:

  • Laut Arbeitsschutzgesetz (§6 Abs.1, vom 21. 08.1997) unterliegt jeder Arbeitsplatz einer Gefährdungsbeurteilung. Deren Nichteinhaltung führt bei Unfällen, Erkrankungen etc. zu zivilrechtlicher Haftbarmachung des Arbeitgebers oder seines Beauftragten.
  • Zudem gelten die Vorschriften der DIN 19643 und der GUV/UVV für gefährliche Arbeiten in ge- oder umschlossenen Räumen bei Vorhandensein von Mikroorganismen und bei Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe. Demnach muss bei der Reinigung und Desinfektion gemäß DIN 19643 die BGR 117 (bisherige ZH 1/77) berücksichtigt werden. Diese schreibt für das Arbeiten in Behältern und engen Räumen die Verwendung von Vollatemschutz und persönlicher Schutzausrüstung sowie die Bereitstellung eines Sicherungspostens vor.

Unsere Mitarbeiter sind den Vorschriften entsprechend ausgebildet, kennen alle Gefahrenquellen, benutzen Vollatemschutz sowie persönliche Schutzausrüstung und werden regelmäßig medizinisch untersucht. Sie arbeiten mit effektivem Gerät und setzen die hochwirksamen, von uns entwickelten und patentierten Desinfektions- und Reinigungsmittel TEXID-BWA (Chlordioxid) und -SWK ein. Unsere Leistungen werden von verschiedenen Laboren (z.B. dem Hygiene-Institut des Ruhrgebiets) regelmäßig überwacht.